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Aktuelle Info zur Warteliste

Die Warteliste für einen Gartens ist voll. 

Vorerst werden daher keine weiteren Anfragen entgegengenommen. Informationen zur Öffnung der Warteliste, werden zum gegebenen Zeitpunkt hier veröffentlicht.

            

   Kleingärtnerische Nutzung: Anbau ist Pflicht
Da ein Kleingarten zur Selbstversorgung dienen soll, hat der Pächter die Pflicht auf einem Drittel der Gesamtfläche Gartenbauerzeugnissen, sprich Obst und Gemüse, anzubauen. In der Regel ist eine Mischkultur gefordert, d.h. ein Anbau von ausschließlich Obstgehölzen ist nicht ausreichend. Charakteristisch für einen Kleingarten ist ein Gemüsebeet in entsprechendem Umfang.

                                                                Erinnerung           

Von März bis September ist es verboten, die meisten Bäume zu schneiden. Von Oktober bis Februar dürfen Hecken, Bäume und Sträucher geschnitten werden.






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